Tier-Arzneimittel-Recht


Medikamenten-Abgabe nur an Tiere, die regelmäßig, innerhalb der letzten 12 Monate bei uns in der Praxis vorstellig waren.

Auch Wurmkuren, sowie Floh- und Zeckenpräparate sind verschreibungspflichtig und fallen somit unter diese Regel.

Es gibt keine Ausnahmen für Freigänger-Katzen.

Tierarzneimittelgesetz (TAMG vom 28.01.2022) und Berufsordnung

Quellen: 
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 
Tierärztekammer Niedersachsen

"Untersuchung brauchen wir nicht. Es müssen nur mal kurz die Krallen geschnitten werden."

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Leider ist dies nicht möglich! Laut der Berufsordnung für Tierärzte bedarf jede Leistung die in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geschrieben steht einer unmittelbaren Untersuchung durch die Tierärztin/den Tierarzt. 
Somit ist Frau Dr. Schultz-Wildelau verpflichtet vor jedem Krallenschneiden, jeder Analbeutelentleerung und/oder jeder monatlichen Injektion, das Tier hinreichend und kostenpflichtig zu untersuchen.


"Können Medikamente per Post verschickt werden?"

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Nein.
Es ist verboten verschreibungspflichtige Medikamente per Post an die Tierhalter/Tierhalterinnen zu veschicken.


Nicht verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur von berechtigten Einzelhändlern verschickt werden. Die Praxis ist kein berechtigter Versandhändler.


"Können verschreibungspflichtige Medikamente einfach so abgegeben werden?"

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Nein.
Verschreibungspflichtige Medikamente (Achtung: Floh- und Zeckenmittel, sowie Wurmkuren und Infusionslösungen sind ebenfalls verschreibungspflichtig) können ausschließlich im Rahmen der Verschreibung abgegeben werden, das bedeutet:  das Tier muss in den letzten 12 Monaten in unserer Praxis zur Untersuchung vorstellig gewesen sein und es muss eine Verschreibung zu diesem Präparat von Frau Dr. Schultz-Wildelau ausgesprochen worden sein. 
Dies gilt ebenfalls für wilde/halbwilde Katzen. 

Regelmäßige Untersuchungen mindestens 2x jährlich sind ebenfalls bei bereits eingestellten Dauermedikationen wie z. B.  Herz-, Schilddrüsen-, Epilepsiemedikamenten Pflicht. 

"Können Antibiotika und oder Schmerzmittel bei dem Verdacht auf eine Blasenentzündung so rausgeholt werden?"

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Nein
Auch bei einem konkreten Verdacht auf eine Erkrankung oder eine wiederkehrende Erkrankung können apotheken- und /oder verschreibungspflichtige Medikamente nicht ohne eine Untersuchung des Tieres durch Frau Dr. Schultz-Wildelau herausgegeben werden. Es ist immer eine aktuelle Untersuchung Pflicht.

"Meine Haustierarztpraxis ist im Urlaub, können Dauermedikamente mit Vorlage einer Quittung so rausgeholt werden?"

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Nein
Die Abgabe jedes verschreibungspflichtigen Medikamenentes erfolgt erst nach einer  hinreichenden Untersuchung durch Frau Dr. Schultz-Wildelau, welche die Notwendigkeit des Dauermedikamentes belegt.
Beachten Sie bitte, dass hierfür ggf. eine kostenpflichtige Blut-, Ultraschall- und /oder Röntgenuntersuchung notwendig ist.

Achtung Plagiate

Seit Kurzem ist das Medikament "AdTab" (Wirkstoff Lotilaner) der Firma Elanco sowie "FRONTPRO" (Wirkstoff Afoxolaner) der Firma Boehringer Ingelheim als "frei verkäufliches" Präparat gegen Flöhe und Zecken offiziell auf dem Markt.
Der Wirkstoff, sowie die Dosierung beider Präparate sind identisch mit den verschreibungspflichtigen Produkten, welche Sie in der Tierarztpraxis  erhalten. Unterschiede bestehen in der Zulassung.
Ähnlich ist es mit dem Floh- und Zeckenhalsband "Seresto" der Firma Elanco.

Leider kommt es bei Produkten, die Sie über das Internet beziehen können (z.B. auch Onlineapotheken) gehäuft zu Vorfällen bei denen Fälschungen in Umlauf gebracht werden.
Im "besten" Fall wirkt das Präparat einfach nicht. Da aber niemand weiß, was stattdessen in der Tablette war, möchten wir Sie darauf hinweisen. Zudem ist gerade der Zeckenschutz für Hund und Katze besonders wichtig, um Krankheiten, die von Zecken übertragen werden können, zu verhindern.

Eine Gewähr, ob Sie ein Medikament, mit echtem Wirkstoff erworben haben, kann der Hersteller leider nur dann geben, wenn sich die Lieferkette nachvollziehen lässt.
Dies ist bei allen Produkten in unserer Praxis ausnahmslos der Fall. Wir beziehen unsere Medikamente direkt vom Hersteller, bzw. von der Wirtschaftsgenosschenschaft deutscher Tierärzte e. G., einem namenhaften deutschen Unternehmen, welches auch als Großhandel fungiert.

Werden Sie zudem stutzig, wenn Ihnen verschreibungspflichtige Arzneimittel von Versandapotheken angeboten werden. Der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist in Deutschland grundsätzlich verboten, auch für Apotheken.

Auf Internetseiten, auf denen Ihnen Tierarzneimittel zum Verkauf angeboten werden, muss dieses Logo deutlich sichtbar angezeigt werden, gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2021/1904 vom 29.10.2021.