Sommerzeit ist Reisezeit - auch mit Hund und Katze?

Der Sommer naht und die Pläne für den Urlaub sind in Arbeit. Dabei unterscheidet sich der Urlaubsplan von Hunde- und Katzenhaltern oft sehr: Während Hunde gerne mit auf Reisen gehen, bleiben Katzen lieber zu Hause, in gewohnter Umgebung.
Bei beiden gibt es einiges zu beachten:

Hund 

  • Einreisebestimmungen im Urlaubsland und evtl. in Zwischenreiseländern: In manchen (Bundes-)Ländern gelten für spezielle Rassen besondere Auflagen und Einreisebeschränkungen. Auch ob ein Hund im Urlaubsland, oder auf einem Zwischenstop in einem anderen Land in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen muss, sollten Sie bereits vor Reisebeginn wissen. Im Idealfall fangen Sie schon ein paar Wochen vorher mit einem entsprechenden Maulkorbtraining an. 
  • Impfungen: die Tollwutimpfung ist in jedem Falle Pflicht, schon für die Rückkehr nach Deutschland. Zusätzlich ist für Reisen in Drittländer/Nicht-EU-Länder oft eine Tollwuttiter-Untersuchung vorgeschrieben. Sollte diese nicht vorgeschrieben sein, so ist sie für die Rückreise in die EU/nach Deutschland Pflicht. Eine solche Blutuntersuchung kann, je nach Impfstatus des Hundes bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich also rechtzeitig, bevor Sie Deutschland mit ihrem Hund verlassen. Zusätzlich zu der Pflicht-Impfung ist es für Ihren Hund wichtig, dass auch die übrigen Impfungen auf dem aktuellen Stand sind. Dies sollte nicht kurz vor dem Urlaub erfolgen, um zusätzlich zur Impfung nicht auch noch die Reiseaufregung auf den Hundeorganismus wirken zu lassen.
  • Parasitenschutz: Durch ganzjährig steigende Temperaturen ist bereits ab der Mitte von Deutschland ein Schutz gegen stechende fliegende Insekten und Zecken notwendig, um vor den sog. "Mittelmeererkrankungen" geschützt zu sein. Dabei ist darauf zu achten, dass der Schutz einen repellierenden Effekt hat, also die Parasiten bereits vor dem Stich abwehrt. Durch Mücken können sonst beispielsweise Herz- und Hautwürmer, sowie Leishmaniose übertragen werden. Meiden Sie zudem die Morgen- und Abenddämmerung für Spaziergänge. Ein Zeckenschutz sollte auch im Norden mittlerweile ganzjährig gewährleistet werden. Um einem möglichweise erhöhten Infektionsdruck im Urlaubsland entgegenzuwirken ist es möglich zu bereits bestehendem Tabletten-Schutz noch ein Spot-On Präparat oder Halsband mit repellierendem Schutz anzuwenden. Sowohl im, als auch nach dem Urlaub ist eine Entwurmung ihres Hundes zu empfehlen. Sollte es doch zu einem Stich einer mit Herzwürmern infizierten Sandmücke gekommen sein, kann so schnell eine mögliche Infektion bekämpft werden. Geben Sie dabei bitte in der Praxis an, dass Ihr Hund im Ausland war, und wie lange.


Katze

  • Urlaubsbetreuung vor Ort: Für eine Katze ist es ideal, wenn sie während der Urlaubszeit in ihrem gewohnten zu Hause betreut werden kann. Dabei sollte auch die Betreuungsperson keine Unbekannte sein und von der Katze gemocht werden. Bei einer reinen Wohnungskatze ist es zudem wichtig, dass die Person nicht nur zweimal täglich das Futter hinstellt und das Katzenklo reinigt, sondern sich auch mit der Katze/den Katzen beschäftigt. Dies ist umso wichtiger, wenn es sich um eine Einzelkatze handelt, die sonst den ganzen Tag alleine ist. Vielleicht kann auch jemand bekanntes tageweise bei Ihnen einziehen, um ihrer Katze das Gefühl von Zweisamkeit zu geben. Wichtig ist in jedem Falle, dass die Urlaubsdauer, in der die Katze/n alleine ist/sind nicht zu lange ist, um keine Verlustängste zu erzeugen.
  • Katzenpension: Für manche Katzen bietet sich der Aufenthalt in einer Katzenpension an, besonders wenn die Katze sehr offen, zugänglich und nicht schüchtern ist. Die vielen neuen Gerüche, Geräusche und die ungewohnte Umgebung können ihrer Katze sonst zu negativem Stress führen, der sie anfällig für Infektionen (Erkältungen, Blasenentzündung o.ä.) macht. 
  • Impfungen: Bleibt die Katze zu Hause, in gewohnter Umgebung, bedarf es keiner zusätzlichen Impfungen für die Urlaubszeit. Wohnungskatzen sollten gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft sein. Freigänger zusätzlich gegen Tollwut und Leukose (FeLV). Steht für die Wohnungskatze nun ein Aufenthalt in einer Katzenpension an, sollte auch sie nach einem vorherigen Bluttest zusätzlich gegen Leukose (FeLV) geimpft werden. Diese Impfung, sowie der vorherige Bluttest vor der Erstimpfung ist bei umsichtigen Katzenpensionen verpflichtend für einen Aufenthalt.
  • Parasitenschutz: Auch hier kommt es wieder darauf an, ob ihre Katze in gewohnter Umgebung zu Hause bleibt, oder in eine Pension kommt. Katzen mit Freigang und somit potentiellem Kontakt zu Wildtieren sollten ganzjährig alle 4 Wochen entwurmt werden. Bei einer Wohnungskatze, die keinen Kontakt zu Artgenossen oder Wildtieren hat und nicht mit rohem Fleisch gefüttert wird, reicht es oft aus 1-2 mal im Jahr zu entwurmen. War ihre Wohnungskatze in einer Katzenpension untergebracht sollten Sie trotz allerbester Hygiene zweimal im Abstand von 4 Wochen nach der Rückkehr eine Wurmkur verabreichen um eventuelle "Mitbringsel" aus der Katzenpension zu vermeiden. Gegen Flöhe und Zecken sollte ihre Katze ganzjährig geschützt werden, wenn sie Freigang hat. Für ihre Wohnungskatze ist ein Schutz gegen Flöhe während der Pensionszeit sinnvoll, und wenn die Person, die die Katze betreut selbst Hunde oder Katzen hat, und einen "blinden Passagier" mit der Kleidung reintragen könnte. 


Text: Pia-B. Bethe