ONLINE Termine nun noch einfacher buchen!
Achtung
Nach Position 1 Lfd. Nr., Teil A "Grundeistungen" der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in ihrer aktuellen Fassung vom 15.08.2022, gültig seit 22.11.2022, sind wir verpflichtet
"Beratung(en) im einzelnen Fall ohne Untersuchung (auch schriftlich oder fernmündlich)" abzurechnen.
Dazu zählt das persönliche Gespräch, Telefonat, Whatsapp, SMS, Brief- und auch Mailverkehr.
Weitere Informationen, sowie die komplette Gebührenordnung für Tierärzte, finden Sie auf der Homepage der Bundestierärztekammer.
Immernoch ein aktuelles und wichtiges Thema. Wir können die Empfehlung zu einer Tierkrankenvollversicherung nicht oft genug aussprechen.